Ab 2023 wird das Impfangebot gemäß Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen ausschließlich von der niedergelassenen Ärzte- und Apothekerschaft übernommen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt
- eine vierte Impfung mit dem angepassten Impfstoff:
- allen ab 60-Jährigen
- Risikopatientinnen und -patienten sowie Immungeschwächte ab zwölf Jahren und
- Personal im Gesundheits- und Pflegebereich
- eine dritte Impfung zur Auffrischung:
In der Regel sollte ein Abstand von sechs Monaten zur vorherigen Impfung oder Infektion eingehalten werden.