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Der Haushalt ist das zentrale Steuerungs- und Rechenschaftsinstrument in der kommunalen Verwaltung. Es gilt, die für die stetige Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel / Ressourcen schonend zu bewirtschaften.
Die Haushaltswirtschaft beginnt mit der Planung und formalen Aufstellung der Haushaltssatzung, setzt sich mit der Bewirtschaftung des Haushaltes und der damit verbundenen buchhalterischen Erfassung der Geschäftsvorfälle (Buchführung) fort und endet mit der Erstellung des Jahresabschlusses (Rechnungslegung) sowie der Kontrolle der Haushaltswirtschaft (Rechnungsprüfung) und der Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat der Stadt Gelsenkirchen.
Neues kommunales Finanzmanagement
Das Haushaltsrecht für die Gemeinden in NRW ist neu bestimmt worden. Das zahlungsorientierte Geldverbrauchskonzept wurde mit der Einführung der doppelten Buchführung abgelöst durch das Ressourcenverbrauchskonzept. Die Stadt Gelsenkirchen hat diese Umstellung zum 01.01.2006 vorgenommen. Nähere Informationen zu dem neuen System finden Sie hier.
Haushalt
Der Haushalt wird von der Stadtkämmerei zusammengestellt. Informationen über die Haushaltssatzung 2013 einschließlich des dazugehörenden Haushaltsplans finden Siehier.