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Unterlagen
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Zur Prüfung Ihrer Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft werden Sie gebeten, die nachfolgenden Unterlagen beizubringen:

1. Wenn Sie im Inland gemeldet sind, eine Bescheinigung der für die Wohnung zuständigen Meldebehörde über Ihre Vor- und Familiennamen, Ihren Familienstand, Ihren Wohnort und Ihre Staatsangehörigkeit (Aufenthaltsbescheinigung ).Falls Sie in Gelsenkirchen gemeldet sind, kann die Aufenthaltsbescheinigung gegen eine Gebühr von 6 Euro bei der Anmeldung ausgedruckt werden.

2. Wenn Sie schon verheiratet waren, Ihre Geburtsurkunde und beglaubigten Eheregisterausdruck oder Eheurkunde oder für Ehen vom 01.01.1958 bis zum 31.12.2008 eine beglaubigte Ablichtung des als Heiratseintrags fortgeführten Familienbuches.

3. Wenn Sie bereits eine Lebenspartnerschaft geführt haben, die Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine entsprechende Urkunde mit einem Vermerk über die Auflösung der Lebenspartnerschaft , gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine namensrechtliche Erklärung nach § 3 Abs. 1 bis 3 des Lebenspartnerschaftsgesetzes.

4. Ist die letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht bei einem deutschen Standesamt geschlossen worden, so ist auch die Auflösung etwaiger weiterer Vorehen nachzuweisen , wenn eine entsprechende Prüfung nicht bereits anlässlich einer früheren Eheschließung oder Lebenspartnerschaft im Inland durchgeführt worden ist. Im Falle der Auflösung früherer Lebenspartnerschaften gilt dies entsprechend.

5. Sofern Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, haben Sie diese durch ein amtliches Ausweispapier mit Angabe der Staatsangehörigkeit (Reisepass) oder durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde ihres Heimatstaates nachzuweisen. Der Familienstand ist durch eine geeignete Bescheinigung der zuständigen Stelle Ihres Heimatstaates nachzuweisen.

Für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft kann ein Termin vereinbart werden.


Kontakt Referat Bürgerservice/ Standesamt Gelsenkirchen
Schloss Horst
Turfstraße 21
45875 Gelsenkirchen

Öffnungszeiten:
Mo -Di 8.00 - 16.00 Uhr
Mi 8.00 - 14.00 Uhr
Do 8.00 - 18.00 Uhr
Fr 8.00 - 13.00 Uhr


Ansprechpartnerin
Frau Redepenning
Zimmer: 3, Erdgeschoss (Büroturm)
Telefon: 0209/169-6127
Fax: 0209/169-6113

standesamt@gelsenkirchen.de




Verantwortlich iSdPR ist das Standesamt Gelsenkirchen
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