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Namensführung bei Lebenspartnerschaften
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Lebenspartnerinnen und Lebenspartner können einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname einer Partnerin oder eines Partners oder der Name aus einer früheren Ehe- oder Lebenspartnerschaft sein.
Wer den eigenen Namen "abgibt", kann einen Doppelnamen wählen: der Geburtsname oder der bisher geführte Name aus einer Ehe oder Lebenspartnerschaft kann dem Lebenspartnerschaftsnamen vorangestellt oder angefügt werden.

Geben die Partner bei der Begründung der Lebenspartnerschaft keine Erklärung zur Namensführung ab, führt jeder Partner den bisher geführten Namen weiter. Namenserklärungen sind auch nach der Begründung möglich.

Ansprechpartnerin
Frau Redepenning
Zimmer: 3, Erdgeschoss (Büroturm)
Telefon: 0209/169-6127
Fax: 0209/169-6113

standesamt@gelsenkirchen.de




Verantwortlich iSdPR ist das Standesamt Gelsenkirchen
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