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Eheschließung im Ausland
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Auch im Ausland geschlossene Ehen werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Eheschließung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist.

Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.

Manche Staaten fordern von Ihnen ein "Ehefähigkeitszeugnis", das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellt.

Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, sollten Sie nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt vorsprechen und eine gemeinsame Namenserklärung abgeben. Es besteht auch die Möglichkeit, für eine im Ausland geschlossene Ehe auf Antrag im Eheregister beurkunden zu lassen.


Kontakt Referat Bürgerservice/ Standesamt Gelsenkirchen
Schloss Horst
Turfstraße 21
45875 Gelsenkirchen

Öffnungszeiten:
Mo -Di 8.00 - 16.00 Uhr
Mi 8.00 - 14.00 Uhr
Do 8.00 - 18.00 Uhr
Fr 8.00 - 13.00 Uhr

 
Bitte vereinbaren Sie zur Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen einen Termin.


Ansprechpartnerinnen

Frau Becker
Zimmer: 105, 1.Etage (Büroturm)
Telefon: 0209/169-6109
Fax: 0209/169-6110

Frau Beermann
Zimmer: 105, 1. Etage (Büroturm)
Telefon: 0209/169-6109
Fax: 0209/169-6110

Frau Burrichter
Zimmer: 102, 1.Etage (Büroturm)
Telefon: 0209/169-6133
Fax: 0209/169-6110

Frau Dentu
Zimmer: 102, 1. Etage (Büroturm)
Telefon: 0209/169-6133
Fax: 0209/169-6110

Frau Heller
Zimmer: 104, 1.Etage (Büroturm)
Telefon: 0209/169-6103
Fax: 0209/169-6110

Frau Schnura
Zimmer: 103, 1.Etage (Büroturm)
Telefon: 0209/169-6141
Fax: 0209/169-6110


standesamt@gelsenkirchen.de




Verantwortl. im SdPR. ist das Standesamt Gelsenkirchen
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